Am 1. August 2023 tritt die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) als Teil der Mantelverordnung in Kraft, diebundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe enthält. Bislang uneinheitlichen Landesregelungen sollen in bundesweit harmonisierte Regelungen überführt und so mehr Rechtssicherheit für die Beteiligten geschaffen werden. Zugleich sollen die Ziele der Kreislaufwirtschaft gefördert und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden. Wie sich die EBV nun in der Praxis bewähren wird, bleibt abzuwarten. Doch eines steht fest: Die mit der neuen Verordnung einhergehenden Veränderungen für Unternehmen im Hinblick auf die Verwertung undEntsorgung von mineralischen Baustoffen wie Boden und Abbruchmaterial sind enorm. Diese Veranstaltungsoll Ihnen praktische Tipps an die Hand geben, wie Sie die damit verbundenen Herausforderungen bewältigen können. Neben den Vorträgen wird es ausreichend Raum für Fragen und Diskussionen geben.